Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen: Das Studioloft Bildermanufaktur (künftig ggf. „Mietobjekt“ genannt) ist im Betriebsgelände der F.S. Fehrer Holdung GmbH, Franckstraße 45, 4020 Linz (künftig „Eigentümer des Betriebsgeländes“ genannt) situiert. Das Studioloft Bildermanufaktur wird in zeitlich eng befristetem Ausmaß (siehe hier) an physische und ggf. juristische Personen (künftig „Mieter“ genannt) vermietet. Die allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Studiolofts Bildermanufaktur, brandgroup Kommunikation und digitale Medien GmbH, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Günther Achleitner, Bakk.phil. (künftig „Vermieter“ genannt). Sofern nicht ausdrücklich anders definiert verstehen sich alle hier genannten Preise inkl. Steuern und Abgaben. Über die zeitlich begrenzte Miete des Mietobjekts wird ein schriftlicher Nutzungsvertrag zwischen Vermieter und Mieter errichtet, der hier vorab eingesehen werden kann.
Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten des Studiolofts Bildermanufaktur auf eigene Gefahr. Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Mitarbeiter, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) dem Vermieter gegenüber namentlich im Vorfeld zu benennen und diese darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen. Das Studioloft Bildermanufaktur ist bei Vermietungen in der Regel für den Aufenthalt von bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen geeignet. Das Betreten des Betriebsgeländes sowie der Räumlichkeiten des Studiolofts Bildermanufaktur durch Personen, die vom Mieter dem Vermieter nicht im Vorfeld namentlich genannt wurden, ist ausdrücklich verboten. Der Vermieter weist darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen im Eingangsbereich des Studiolofts Bildermanufaktur eine Sicherheitskamera installiert sein kann, die den Eingangsbereich des Studios einsieht. Der Vermieter behält sich vor, von dieser Kamera aufgezeichnete personenbezogene Daten in begründetem Eigeninteresse (Beweissicherung, Einbruchsüberwachung, …) und in begrenztem Ausmaß nach Maßgabe der Bestimmungen der DSGVO (siehe Datenschutzerklärung) aufzubewahren. Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit, bei nicht volljährigen Personen ist die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Der Mieter übergibt im Vorfeld seiner Nutzung dem Vermieter € 200,- Kaution (ohne Steuern) in bar. Diese dient der Wahrung von Ansprüchen des Vermieters gegenüber dem Mieter bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung durch den Mieter und wird dem Mieter nach ordnungsgemäße Wiederübergabe an den Vermieter retourniert. Im Falle einer nicht-ordnungsgemäßen Wiederübergabe behält sich der Vermieter vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Der Kautionsbetrag wird bei allfällig anfallenden Kosten durch notwendigen Reparaturen, die durch eine nicht-ordnungsgemäße Nutzung durch den Mieter notwendig werden, gegengerechnet und bei einer allfälligen an den Mieter ergehenden Rechnung durch den Vermieter in Abzug gebracht (siehe auch weiter unten: Übergabeprotokoll).
1. Mietpreise & Stornierungskosten
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. (z.B. bei kurzfristigen, telefonischen Buchungen) gelten die Stundenpreise, die der Vermieter auf der Seite „Tarife“ unter www.bildermanufaktur.at/mietpreise/ bereitstellt.
Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt, werden pro angefangene Viertelstunde weitere Kosten laut unserer Preisliste berechnet, sofern nicht anders besprochen.
Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Fotoassistenz, Styling, Casting sowie zusätzliche Requisiten, Getränke, Catering, Starkstrom, Hintergrundkarton, Beleuchtungstechnik, Veranstaltungstechnik (Beamer, Flipcharts …) etc. können vereinbart werden. Diese Leistungen sind jedoch nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert vereinbart und abgerechnet (laut schriftlicher bilateraler Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, die im Vorfeld der Vermietung zu erfolgen hat). Eine spätere Inanspruchnahme oder vorzeitige Beendigung des Aufenthalts durch den Mieter führt nicht zu einer Reduktion der vorgeschriebenen Mietkosten.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten nach Mietbeginn ist der Vermieter berechtigt, allfällige Wartezeiten des Studioteams / Mitarbeiters in Rechnung zu stellen. Nach 30 Minuten Verspätung und Nichterreichbarkeit des Mieters bzw. ohne Information durch den Mieter wird die Buchung als seitens des Mieters „nicht eingehalten / no show“ bewertet und zur Gänze verrechnet.
Bei Stornierung innerhalb von fünf Tagen vor Mietbeginn (Ausgangspunkt Zählung für Stornierungen: Miettag, 00:00 Uhr) entstehen Ausfallkasten, welche dem Mieter in Rechnung gestellt werden:
Zeitraum vor Anmietung/ zu zahlender Anteil der Mietgebühren:
- Bis 6. Tag vorab: gebührenfreie Stornierung möglich
- 5. bis 3. Tag vorab: 50% der vereinbarten Mietkosten
- Ab 2. Tag vorab und „No Show“: 100% der vereinbarten Mietkosten. Der Vermieter ist bei Nichteinhaltung der Buchung von Seiten des Mieters berechtigt, die Mietkosten der Buchung dem Mieter voll in Rechnung zu stellen.
2. Zustand der Räume und Übergabeprotokoll
Die Räume werden in einwandfreiem und gereinigtem Zustand vermietet. Das Mietobjekt ist im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei Übergabe der Mietsache ist eine Begehung durchzuführen und ein Übergabeprotokoll, das hier im Vorfeld eingesehen werden kann, anzufertigen. Allfällige ursprünglich existierende Schäden sind vom Vermieter dem Mieter im Vorhinein zu benennen und im Übergabeprotokoll festzuschreiben. Erlangt der Mieter bei der Begehung im Vorfeld Kenntnis über Schäden, ist er berechtigt, diese gegenüber dem Vermieter zu benennen. Der Vermieter hat diese sodann im Übergabeprotokoll festzuhalten (siehe auch Punkt 9 dieser AGB – „Schäden bei Mietbeginn“). Der Status Quo bei Übergabe ist im Übergabeprotokoll vor Beginn der Miete zu bezeichnen und von Vermieter und Mieter zu unterzeichnen. Bei Rückgabe des Mietobjekts ist eine neuerliche Begehung durchzuführen. Das Ergebnis dieser Begehung ist im Übergabeprotokoll festzuhalten und vom Vermieter und Mieter zu unterfertigen. Das Übergabeprotokoll dient zum Nachweis der einwandfreien Rückgabe bzw. protokolliert allfällige im Rahmen der Miete durch den Mieter verursachte Schäden.
Bei Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, einen Reinigungsbeitrag in Höhe der anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch € 100,- inkl. MWSt. zu verrechnen.
Bei Anmietung für Firmen-Seminaren,… ist jedenfalls eine Reinigungspauschale von 100 € inkl. MWSt. – oder höher nach erhöhtem Reinigungsaufwand durch erhöhten Verschmutzungsgrad – fällig.
3. Schadensvermeidung und Umgang bei Schäden & Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich und mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden, privates Inventar darf nicht angetastet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und ins Übergabeprotokoll aufzunehmen. Bei Diebstahl eines vermieteten Gegenstandes, bei mutwilliger Beschädigung der Zerstörung wird der Vermieter polizeiliche Anzeige erstatten.
4. Identifikation des Mieters
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters nach Maßgabe der Bestimmungen der DSGVO (siehe Datenschutzerklärung) in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
5. Dauer der Anmietung
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit den beschriebenen Zuschlag je angefangene Viertelstunde berechnet. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, seine Mietzeit so zu berechnen, dass er innerhalb derer die angemieteten Räumlichkeiten wiederum in einen angemessenen und sauberen Zustand (siehe Übergabeprotokoll) bringen kann. Überschreitet der Mieter z.B. durch notwendige Reinigungsarbeiten, Entfernen von Equipment, … die vereinbarte Mietzeit, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt (ein Viertelstundentakt gilt als vereinbart). Der Mieter hat die Räumlichkeiten jedenfalls so rechtzeitig zu verlassen, dass eine allfällige Übergabe an einen Nachmieter ordnungsfrei verlaufen kann. Entsteht dem Vermieter durch Überziehen der Mietzeit seitens des Mieters ein finanzieller Schaden (z.B. durch Regressforderungen eines Nachmieters), so ist der Mieter dem Vermieter entsprechend schadenersatzpflichtig. Zu Mietdauer / Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit / Vorzeitiges Verlassen / Überziehen siehe auch Punkt 10 dieser Vereinbarung.
Die Miete versteht sich inkl. aller Steuern und Abgaben und ist – wenn nichts anderes vereinbart ist – per Vorlasse VOR Mietbeginn bzw. in bar am direkt vor Mietbeginn zu bezahlen. Langt der Mietpreis nicht rechtzeitig am angegebenen Konto des Vermieters ein bzw. kann die vereinbarte Miete im Vorfeld nicht bar bezahlt werden, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den Zutritt zum Mietobjekt zu verwehren.
Allfällige verspätet am Konto des Vermieters eingelangte Mietkosten werden dem Mietwerber, wenn diesem der Zutritt zum Mietobjekt verwehrt wurde, refundiert. Der Mieter erhält vom Vermieter eine Rechnung für die vereinbarten Mietkosten bzw. eine weitere Rechnung über vereinbarte Zusatzleistungen oder verursachten Reinigungs- und Reparaturaufwand aufgrund verursachter Schäden … Dem dortgenannten Zahlungsziel (in der Regel „binnen sieben Tagen“) ist Folge zu leisten.
6. Fotografieren außerhalb der Räumlichkeiten des Mietobjekts
Durch die Anmietung erhält der Vermieter das Recht, Aufnahmen in den Räumen des Mietobjekts zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Vorräume, Treppenhäuser, Flure, Feuerleiter/Balkon, Außenbereiche Betriebsgelände F.S. Fehrer Holdung GmbH) ist das Fotografieren nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer des Betriebsgeländes und nach Einzelfall-Genehmigung gestattet.
7. Betreten der Fluchtwege /Beachtung der Hausordnung der F.S. Fehrer Holding GmbH / Beachtung der Hausordnung und Brandschutzordnung der F.S. Fehrer Holdung GmbH / Nutzung des Lastenlifts
Das Betreten der Fluchtwege ist außer bei Notfällen untersagt. Sie dürfen nicht für fotografische/filmische Zwecke genutzt werden. Hausordnung und Brandschutzordnung der F.S. Fehrer Holding GmbH (liegen zur Einsichtnahme – ggf. elektronisch – auf) sind strikt zu beachten. Sie gelten als Bestandteile der zwischen Vermieter und Mieter zustandekommenden Mietvereinbarung.
Der im Gebäude situierte Lastenlift kann nach vorheriger Vereinbarung und Genehmigung des Vermieters im Einzelfall für den Transport von Lasten auf eigene Gefahr genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, Personen mit diesem Lift zu befördern. Lasten sind entsprechend zu sichern.
8. In unseren Räumen gilt striktes Rauchverbot.
9. Schäden bei Mietbeginn
Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Mieter sofort anzuzeigen und werden im Übergabeprotokoll (siehe oben) protokolliert.
10: Verlassen des Studios / Beendigung der Mietzeit / Vorzeitiges Verlassen / Überziehen
Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, das alle Fenster und Türen die vom Studio zum Aussenbereich führen geschlossen/abgeschlossen sind. Die zugehörigen Schlüssel/Keycodes werden vor Beginn der Buchung dem Mieter überhändigt. Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) fallen zu lasten des Mieters. Es ist streng untersagt, Schlüssel/Keycodes an Dritte weiterzureichen. Der Mieter hat im Falle eines vorzeitigen Verlassens der angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Mietende keinen Anspruch auf (teilweise) Refundierung seines Mietentgelts. Wird die Mietzeit überzogen, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Mieteinheiten in Rechnung zu stellen (es gilt als vereinbart, im Viertelstundentakt abzurechnen). Der Mieter hat die Räumlichkeiten jedenfalls so rechtzeitig zu verlassen, dass eine allfällige Übergabe an einen Nachmieter ordnungsfrei verlaufen kann. Entsteht dem Vermieter durch Überziehen der Mietzeit seitens des Mieters ein finanzieller Schaden (z.B. durch Regressforderungen eines Nachmieters), so ist der Mieter dem Vermieter entsprechend schadenersatzpflichtig.
11. Mindestbuchungsdauer und Reservierungen
Die Mindestbuchungsdauer beträgt zwei Stunden. Buchungstermine werden nach dem „First Come, First Serve“ Prinzip vergeben. Reservierungen sind aus Fairnessgründen allen anderen gegenüber nicht möglich.
12. Eigene Verantwortung & Gefahr – Haftungsausschluss des Vermieters
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt inbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber zudem ausdrücklich nicht für durch die Nutzung des Inventars erlittene Verletzungen. Die Benützung der Räumlichkeiten und des darin enthaltenen Inventars (Beispiele: Bein eines Stuhl bricht während der Nutzung, Seil der rein als Dekoration angebrachten Hängematte reißt, …) durch den Mieter und seine Gehilfen sowie durch sonstige Beteiligten erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Haftung des Mieters
Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, allfällig entstehende Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung und „normale“ Beanspruchung der Ausrüstung (wie Möbel, Requisiten, …) ist in der Raummiete enthalten bzw. werden nach Maßgabe zusätzlich getroffener Vereinbarungen (z.B. verbrauchte Papierhintergründe nach Metern) zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Kameraequipment, Stative, Büroequipment) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
14. Höhere Gewalt
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, kann der Vermieter dem Mieter im eignenen Ermessen die Mietgebühr gesamt oder teilweise erlassen, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
15. Freigabe zur Veröffentlichung/ Property Release
Durch die vollständige Bezahlung der Raummiete erteilt der Vermieter als Rechteinhaber der Räumlichkeiten dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Personen die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in den Räumen des Mietobjekts. Für die derart entstandenen Aufnahmen erteilt der Vermieter zeitlich und örtlich uneingeschränkte Veröffentlichungsrechte für alle derzeit bekannten und künftigen Nutzungsarten in folgenden Ausformungen:
- B2C: Individuell kommerziell nutzbare Property Rights (persönliche Patron-Accounts u.ä.) – Übertragung an Dritte zur Erzielung eines kommerziellen Verkaufserfolges nur nach Absprache (Nennung des Lofts vorbehaltlich anderer Vereinbarungen bei Veröffentlichungen erforderlich – siehe AGB)
- B2B: Übertragbare kommerzielle Property-Rights (Nennung des Lofts vorbehaltlich anderer Vereinbarungen bei Veröffentlichungen erforderlich – siehe AGB)
Die Veröffentlichung in strafrechtlich relevanten, pornografischen, rassistischen, herabwürdigenden, … Umfeldern ist ausnahmslos untersagt und kann gerichtlich verfolgt werden (siehe Definitionen der verbotenen / eingeschränkten Projekte in Punkt 15 dieser Vereinbarung
Grundsätzlich gilt: Die Nennung des Mietobjekts bei Veröffentlichung von Foto- bzw. Fimmaterial ist verpflichtend vorgesehen. Es kann jedoch ein Entfall dieser Nennungspflicht im Vorfeld von Vermieter und Mieter vereinbart und schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Achtung! Für Fotografien außerhalb der Räumlichkeiten des Studiolofts Bildermanufaktur kann der Vermieter kein Veröffentlichungsrecht gewähren. Dieses ist beim Eigentümer des Betriebsgeländes einzuholen.
16. Verbotene / eingeschränkte Projekte
Für Produktionen und Veranstaltungen in folgenden (nicht abschließend genannten und nicht nach ihren Gewichtungen gereihten) Bereichen steht das Studioloft nicht bzw. nur nach Anfrage und schriftlich genannter Projektzusammenfassung zur Verfügung. Bei Unsicherheit nachfragen!
- Pornografie
- Definition Cambridge Dictionary: „Pornografie beschreibt Darstellungen ohne nennenswerten künstlerischen und ästhetischen Wert, die sexuelle Handlungen inkl. oder nicht inkl. Nacktheit beschreiben oder zeigen, mit der alleinigen Absicht, die Betrachter:innen, sexuell zu erregen.“ Die Darstellung authentischer, auf Respekt und Wertschätzung für alle Beteiligten basierender Erotik mit künstlerischem Anspruch oder gar die Darstellung von (nicht sexuell konnotierter) Nacktheit sind daher NICHT Pornografie, auch wenn Social Media und allgemein gegenwärtige gesellschaftliche Tendenzen versuchen, uns das glauben zu machen.)
- Extremismus in jeder Richtung
- Gewaltorientierte Inhalte, Aufrufe zu Gewalt, …
- Beleidigende, verletzende, verunglimpfende, herabwürdigende, hassorientierte, … Inhalte
- Inhalte, die geeignet sind, Süchte zu verursachen, zu begünstigen … (Gambling, Alkohol, Drogen, …)
- Strafrechtlich relevante Inhalte
- Inhalte, die geeignet sind, Menschen auszubeuten
- Gegen den Willen von Beteiligten erstellte Inhalte
- Inhalte, die geeignet sind, Minderjährige auszubeuten, zu verletzen, sexuell zu missbrauchen, …
- Verschwörungstheorien und Wissenschaftsfeindlichkeit
- Produktionen zur Vermittlung politischer, religiöser, esoterischer, gesundheitsorientierter, … Botschaften nur nach vorheriger Absprache
- Durch Dritte geleitete Fotografie- / Videografie- / Bildbearbeitungs-Workshops / Modelsharings nur nach vorheriger Absprache
Unsere Maximen sind: Respekt und Wertschätzung. Eigene Freiheiten enden dort, wo sie die Freiheiten anderer verletzend berühren.
17. Vorzeitige Beendigung der Anmietung durch den Vermieter
Sollte der Mieter gegen eine der in diesem AGBs genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder politische Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der Vermieter für unvertretbar hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall nach Ermessen gegebenenfalls seine Mietgebühr anteilig oder vollständig zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten des Studiolofts Bildermanufaktur umgehend zu verlassen. Schadensersatzansprüche seitens des Mieters für jedwede Aufwendungen sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
18. Gültigkeit und Gerichtsstand
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem österreichischem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz.
19. Ungültigkeit einzelner Vertragsabschnitte
Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGB und der daraus resultierenden Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieser Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 28. Dezember 2024